Das Landeskirchenparlament ist die Legislative der Katholischen Landeskirche Graubünden. Es erlässt Gesetze und Verordnungen für die Aufgaben der Katholischen Landeskirche. Gleichzeitig übt das Landeskirchenparlament die Oberaufsicht über die landeskirchliche Verwaltung und Finanzverwaltung aus. Es berät und verabschiedet den Jahresbericht des Landeskirchenvorstand sowie die Jahresrechnung und den Voranschlag. Es setzt sich zusammen aus
- zwei durch das Bischöfliche Ordinariat gewählten Delegierten,
- den Mitgliedern der Regierung und des Grossen Rates des Kantons Graubünden römisch-katholischer Konfession,
- 60 Delegierten der Kirchgemeinden, die im Verhältnis der katholischen Bevölkerung auf die Wahlkreise verteilt werden
- höchstens zehn Delegierten von Institutionen und Organisationen, die über die Kirchgemeinden nicht ausreichend abgedeckt werden
Das Landeskirchenparlament versammelt sich ordentlicherweise jährlich einmal im Herbst. Die Versammlungen sind öffentlich. Den Mitgliedern des Landeskirchenparlament steht das Recht zu, gemäss der Geschäftsordnung des Grossen Rates, Motionen, Postulate, Interpellationen und schriftliche Anfragen einzureichen.
Der Präsident und der Vizepräsident des Landeskirchenparlament, die drei Stimmenzähler sowie die Präsidentin und der Vizepräsident der Geschäftsprüfungskommission bilden das Büro des Landeskirchenparlament. Das Büro bereitet die Wahlen des Landeskirchenparlament vor, wählt die notwendigen Vorberatungskommissionen für die Geschäfte des Landeskirchenparlament und entscheidet über die Behandlung und die Dringlichkeit von Vorstössen der Mitglieder des Landeskirchenparlament.
Delegierte der Kirchgemeinden 2021/26
Liste Delegierte der Kirchgemeinden 2021-2026
Liste Bischöfliche Delegierte 2021-2025
Regierungs- und Grossräte Amtsperiode 2022/26
Liste Mitglieder Grosser Rat 2022-2026






