Fakultatives Referendum: Übereinkommen betreffend Pfarr- und Seelsorgestellen in der Römisch-katholischen Landeskirche Graubünden und ihren Kirchgemeinden

Fakultatives Referendum: Übereinkommen betreffend Pfarr- und Seelsorgestellen in der Römisch-katholischen Landeskirche Graubünden und ihren Kirchgemeinden

Fakultatives Referendum

Ablauf der Referendumsfrist:        11. Februar 2026

Übereinkommen betreffend Pfarr- und Seelsorgestellen in der Römisch-katholischen Landeskirche Graubünden und ihren Kirchgemeinden
genehmigt am 29. Oktober 2025

Das Landeskirchenparlament der Römisch-katholischen Landeskirche Graubünden,
gestützt auf Art. 22 Ziff. 2 und 4 sowie Art. 12 Ziff. 1 der Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche,
nach Einsicht in die Botschaft des Landeskirchenvorstands vom 23. Juli 2025, genehmigt das:

Übereinkommen betreffend Pfarr- und Seelsorgestellen in der Römisch-katholischen Landeskirche Graubünden und ihren Kirchgemeinden
[ Erlasstext ]

Datum der Veröffentlichung:         13. November 2025
Ablauf der Referendumsfrist:        11. Februar 2026