Die Beschwerdekommission ist die Judikative der Katholischen Landeskirche Graubünden. Sie beurteilt insbesondere zweitinstanzlich die von dem Landeskirchenvorstand entschiedenen Rekurse gegen die Kirchgemeinden und ihre Organe sowie Streitigkeiten zwischen Kirchgemeinden.
Der Präsident, vier Mitglieder und zwei Stellvertreter der Beschwerdekommission werden durch das Landeskirchenparlament jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Für die Zuständigkeit der Beschwerdekommission gelten die Bestimmungen des kantonalen Verwaltungsgerichtsgesetzes sinngemäss.
Die Landeskirchliche Rechtspflege ist in der Verfassung der Katholischen Landeskirche Graubünden Art. 25 bis 30 geregelt.
